Pflegeberatung & Beratungseinsatz in Dachau
Verständliche Beratung zu Pflege, Ansprüchen und nächsten Schritten – inklusive Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir helfen bei Anträgen und planen mit Ihnen passende Entlastung.
Pflegeberatung & Organisation
Beratung zur Pflege
Wir beraten Sie verständlich zu Pflege, Ansprüchen und nächsten Schritten – und helfen bei der Organisation, damit alles reibungslos läuft.
- Beratung – inklusive § 37.3-Beratungsbesuch
- Pflegegrad – Hilfe bei Anträgen und Höherstufung
- Entlastung planen – passende Unterstützung für Angehörige
- Organisation – damit alles reibungslos läuft
Das umfasst unsere Pflegeberatung
Vier Bereiche, in denen wir Sie und Ihre Angehörigen beraten – verständlich, persönlich und mit klaren nächsten Schritten.
Beratungsbesuch § 37.3
- Pflichtbesuch für Pflegegeldbeziehende
- Pflegesituation gemeinsam einschätzen
- Nachweis für die Pflegekasse
Pflegegrad & Anträge
- Beratung zum Pflegegrad
- Hilfe bei Anträgen
- Unterstützung bei Höherstufung
Entlastung für Angehörige
- Entlastungsangebote aufzeigen
- Pflegealltag gemeinsam planen
- Feste Ansprechpartner
Organisation
- Leistungen sinnvoll kombinieren
- Abstimmung mit Ärzt:innen
- Klare nächste Schritte
Für wen ist die Pflegeberatung geeignet?
Beratung hilft, wenn Pflege neu beginnt, sich die Situation verändert oder der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ansteht.
- Pflegegeldbeziehende, die den Beratungsbesuch nachweisen müssen
- Angehörige, die die Pflege zu Hause selbst übernehmen
- Pflegebedürftige ohne oder mit neuem Pflegegrad
- Familien, bei denen sich der Pflegebedarf verändert hat
- Patientinnen und Patienten nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
So läuft die Pflegeberatung ab
01
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns online – ganz unkompliziert. Wir klären kurz Ihr Anliegen und vereinbaren einen passenden Termin.
02
Bedarf besprechen
Beim Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro in Dachau besprechen wir Ihre Situation und beantworten Ihre Fragen.
03
Nächste Schritte
Sie erhalten klare nächste Schritte – und auf Wunsch helfen wir bei Anträgen und bei der Organisation passender Unterstützung.
Kosten der Beratung
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbeziehende verpflichtend – die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 2 und 3 findet der Besuch einmal im Halbjahr statt, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr.
Pflegegrad 1
Auch bei Pflegegrad 1 können Sie halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen – freiwillig und ebenfalls über die Pflegekasse.
Hilfe beim Pflegegrad
Noch kein Pflegegrad oder hat sich der Bedarf verändert? Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten und helfen bei Anträgen auf Pflegegrad und Höherstufung.
Pflegeberatung in Dachau & Umgebung
Für ein Kennenlernen kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder Sie kommen in unser Büro in Dachau. Ob wir Ihren Wohnort abdecken und welche Zeiten möglich sind, klären wir direkt beim Erstkontakt.
Hier sind wir für Sie vor Ort
85221 Dachau
Unsere Leistungen
Weitere Leistungen
Darüber hinaus bieten wir Ihnen Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege und Betreuung.
Alle Leistungen lassen sich miteinander kombinieren – wir stimmen die Bausteine so ab, dass die Versorgung gut ineinandergreift.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Dachau
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Dabei schauen wir gemeinsam auf die Pflegesituation und geben praktische Hinweise.
Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Besuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie dabei auch, welche weiteren Leistungen Ihnen in Ihrer Situation zustehen.
Helfen Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Ja. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie zu den nächsten Schritten und der Antragstellung. Auch bei einer Höherstufung unterstützen wir Sie.
Unterstützen Sie auch Angehörige?
Ja – Angehörige entlasten wir organisatorisch und im Pflegealltag. In der Pflegeberatung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung und passende Entlastungsangebote auf.
Wie erreiche ich Sie, wenn ich Fragen habe?
Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns schnell zurück, spätestens am nächsten Werktag (Mo.–Fr.). Für Ihre Fragen haben Sie feste Ansprechpartner.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Wir sind für Sie da
Ob erste Fragen oder konkreter Pflegebedarf – wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die passende Unterstützung für Ihre Situation.